Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Qualität Bau GmbH
1. Geltung: Wir arbeiten ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen (AGB). Unser Vertragspartner stimmt zu,
dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn
die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Schließen wir Verträge mit Konsumenten, so
gelten unsere AGB bei Beweisbarkeit der Kenntnisnahme und Zustimmung.
2. Angebote: Unsere Angebote sind (bei nicht gegenteiliger Vereinbarung) freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit
Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. An unsere Angebote bleiben wir 14
Tage gebunden. Ist unser Vertragspartner Konsument und reagieren wir nicht innerhalb von 14 Tagen auf sein
Angebot, ist kein Vertrag zustande gekommen.
3. Kostenvoranschlag/Zusatzaufträge: Ein KV wird von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß
von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um
unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und sind wir
berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Zusatzaufträge
werden von uns zu angemessenem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt.
4. Werklohn/Fälligkeit: Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall
und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Unsere Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab
Rechnungseingang zu bezahlen (bei uns innerhalb dieser Frist einlangend). Wir sind berechtigt, auch
Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern Leistungen in Teilen erbracht werden. Unsere Preise sind, sofern nicht
Anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer
zu diesen Preisen hinzugerechnet.
5. Zahlungsbedingungen: Der Werklohn ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von 35 % zu
bezahlen, der Restbetrag spätestens nach Leistungserfüllung, falls nicht Anderes ausdrücklich vereinbart. Weitere
Teilzahlungen sind gemäß gesonderter Vereinbarung nach Baufortschritten fällig und zu bezahlen. Ohne eine
gesonderte Skontovereinbarung ist ein Skontoabzug nicht zulässig. Ist ein Skonto vereinbart, so darf dieser nur bei
der Schlussrechnung, nicht jedoch bei Teilrechnungen, in Abzug gebracht werden.
6. Haftrücklass: Ein solcher gebührt dem Vertragspartner nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.
7. Verzugszinsen/Bearbeitungskosten: Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. und Bearbeitungskosten von EUR 20,00 pro Mahnung zu
verrechnen.
8. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird
vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir
erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Liefer- und Leistungsverzug: Geringfügige und vom Vertragspartner verschuldete Fristüberschreitungen hat der
Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
10. Stornogebühr: Der Vertragspartner ist – ausschließlich VOR Beginn unserer Leistungserbringung – berechtigt, gegen
Bezahlung einer Stornogebühr von 20% der Bruttokaufpreissumme ohne Angabe von Gründen vom
Vertrag zurückzutreten. Wenn diese Stornogebühr übermäßig hoch ist, unterliegt sie dem richterlichen
Mäßigungsrecht.
11. Schadenersatz: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im
Einzelnen ausgehandelt.
12. Aufrechnung: Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber
Konsumenten für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen von Konsumenten, die im
rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In
diesen Fällen besteht für Konsumenten die Möglichkeit zur Aufrechnung.
13. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote: Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur
Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines, den Kosten einer Ersatzvornahme entsprechenden, Teiles
des Rechnungsbetrages.
14. Sofortige Arbeitseinstellung bei Zahlungsverzug: Wir sind bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt,
unsere Tätigkeiten sofort zu beenden und vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich fälliger Teilrechnungen nicht nachkommt.
15. Schriftform: An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, Änderungswünsche etc. – ausgenommen Mängelanzeigen von
Konsumenten – bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Originalunterschrift oder der sicheren
elektronischen Signatur.
16. Rechtswahl: Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
17. Gerichtsstandvereinbarung: Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so wird als Gerichtsstand das sachlich
zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen
Gerichtstand des Unternehmers oder an einem Sondergerichtstand zu klagen. Für alle gegen einen Verbraucher zu
erhebenden Klagen gilt § 14 Abs. 1 KSchG.